Terms and Conditions of use

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Studio71 GmbH

AGB für Kunden

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio71 GmbH für Kunden im Bereich Brand Partnerships

Stand: 18.01.2024

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Bereich Brand Partnerships („Kunden-AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Studio71 GmbH (im Folgenden “S71”) und dem Kunden (d.h. ein werbungstreibendes Unternehmen oder eine Agentur, die im Namen oder im Auftrag des werbungstreibenden Unternehmens den Vertrag abschließt, nachfolgend “KUNDE” genannt) als Vertragspartner der Werbebuchung im Bereich Influencer-Marketing (nachfolgend die “BUCHUNG” genannt). Zudem gelten diese Kunden-AGB auch, wenn S71 als Vertreterin eines von S71 betreuten Social-Media-Künstlers („S71 Managed Artist“) abschließt; in diesem Fall gelten die Kunden-AGB zusätzlich für den S71 Managed Artist entsprechend. Für den Fall, dass das werbungstreibende Unternehmen nicht selbst die BUCHUNG vornimmt, sondern eine Agentur des werbungstreibenden Unternehmens (die „KUNDEN-Agentur“), gelten sämtliche Vorgaben für KUNDEN in diesen Kunden-AGB für die KUNDEN-Agentur entsprechend. Insbesondere hat die KUNDEN-Agentur in diesem Fall sicherzustellen, dass Leistungen, die das werbungstreibende Unternehmen gemäß dieser Kunden-AGB zu erbringen hat (z.B. Kampagnen-Briefings, inhaltliche Vorgaben für die Werbemittel etc.) vom werbungstreibenden Unternehmen tatsächlich erbracht werden. S71 (bzw. S71 Managed Artist) und KUNDE werden zusammen die “PARTEIEN” genannt.

1.2. Die Regelungen zwischen den PARTEIEN abgestimmten Buchungsformulars (das “BUCHUNGSFORMULAR”) oder eines zwischen den PARTEIEN verhandelten Vertrags (der „VERTRAG“) gehen den Regelungen dieser Kunden-AGB vor. Abweichungen von diesen Kunden-AGB, soweit sie nicht im BUCHUNGSFORMULAR oder im VERTRAG enthalten sind, sowie mündliche Abreden zwischen den PARTEIEN sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand der BUCHUNG ist die Konzeption und Erstellung von werblichen Postings (Bilder, Text und Video) im Bereich Social Media (z.B. YouTube, Instagram, TikTok, Facebook etc.) durch von S71 beauftragte Social-Media-Künstler (nachfolgend “CREATOR” genannt) sowie deren Verbreitung über die Social-Media-Kanäle des CREATOR und/oder des KUNDEN. S71 vermarktet als Multi-Channel-Network der ProSiebenSat.1 Group sowohl CREATOR (und deren Kanäle), die bei S71 unter Vertrag stehen, als auch Inhalte und Kanäle von Dritten.

3. Zustandekommen der BUCHUNG

Die BUCHUNG wird verbindlich, sobald der KUNDE entweder

  • das von S71 übersandte BUCHUNGSFORMULAR per E-Mail oder über einen von S71 übersandten Link auf einer designierten Website von S71 bestätigt

oder

  • sobald jeder PARTEI ein von der jeweils anderen PARTEI unterzeichnetes BUCHUNGSFORMULAR oder von den PARTEIEN unterzeichneten VERTRAG (i) im Original oder (ii) als Scankopie per E-Mail oder per Fax oder (iii) als elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur zugegangen ist.

Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des KUNDEN wird widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des KUNDEN nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/ oder S71 seine Leistungen widerspruchslos erbringt.

Wird die BUCHUNG mit der KUNDEN-Agentur in deren eigenen Namen abgeschlossen, ist das begünstigte werbungtreibende Unternehmen namentlich genau zu bezeichnen (Name, vollständige Anschrift und Kontaktdaten, Umsatzsteuer-ID). S71 ist berechtigt, von der KUNDEN-Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. KUNDE gemäß dieser Kunden-AGB ist in diesen Fällen die KUNDEN-Agentur. Die Fakturierung erfolgt an die KUNDEN-Agentur. Sie tritt mit der BUCHUNG die Zahlungsansprüche gegen das von ihr vertretene werbungstreibende Unternehmen aus dem der Forderung zugrundeliegenden Vertrag zur Sicherung an S71 ab. S71 nimmt diese Abtretung hiermit an. S71 ist berechtigt, die Abtretung dem werbungstreibenden Unternehmen gegenüber offen zu legen, wenn die Forderung nicht innerhalb eines Monates nach Fälligkeit beglichen ist. Zudem behält sich S71 in diesen Fällen das Recht vor, das BUCHUNGSFORMULAR auch an das werbungstreibende Unternehmen weiterzuleiten.

4. Rechte und Pflichten von S71

4.1. S71 verpflichtet sich zur Erbringung der in der BUCHUNG vorgesehenen Leistungen.

4.2. S71 ist in der Art und Weise der Erbringung der vereinbarten Leistung frei. Mit Ausnahme der Leistung von Creator, die höchstpersönlich nur durch diesen zu erbringen ist, ist Studio71 insbesondere berechtigt, in allen Phasen der Leistungsabwicklung Dritte zu beauftragen. An der Leistungsbeziehung zwischen S71 und dem KUNDEN ändert dies nichts.

4.3. Soweit in der Buchung nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, werden die INHALTE für mindestens drei Monate nach Ende des Projektzeitraums auf den jeweiligen Plattformen öffentlich zugänglich bleiben. Ausgenommen davon sind „flüchtige“ INHALTE (z.B. Instagram-Stories), die funktionsbedingt vorher „ablaufen“. Nach Ablauf der drei Monate steht es im alleinigen und freien Ermessen des Creator, die INHALTE weiter verfügbar zu halten.

5. Rechte und Pflichten des KUNDEN

5.1. KUNDE übermittelt S71 ein Briefing zur inhaltlichen Gestaltung der BUCHUNG. Das Briefing kann Textvorschläge enthalten und festlegen, welche Informationen im Rahmen der BUCHUNG transportiert werden sollen (im Folgenden „BRIEFING“ genannt). Mit der Übergabe des BRIEFINGS übergibt der KUNDE die Umsetzungsverantwortung an S71. Stellt der KUNDE kein Briefing zur Verfügung, einigen sich die Parteien schriftlich (E-Mail genügt) über die inhaltliche Gestaltung der BUCHUNG.

5.2. KUNDE hat die von S71 erbrachten Leistungen nach Ablieferung unverzüglich auf Mängel zu prüfen und per E-Mail mitzuteilen, welche konkreten Gründe ggf. einer Abnahme entgegenstehen. Erfolgt unverzüglich keine Erklärung gegenüber dem im BUCHUNGSFORMULAR oder VERTRAG benannten Ansprechpartner von S71, gilt die Leistung als abgenommen. Nimmt der KUNDE die Leistung nicht ab und enthält die Leistung inhaltlich falsche Angaben und/oder weicht die Leistung erheblich vom Briefing des KUNDEN ab, räumt S71 dem KUNDEN pro beauftragtem Inhalt („INHALT“) je eine Änderungsschleife ein. Wurden die vom KUNDEN gewünschten und technisch wie inhaltlich umsetzbaren Änderungen von S71 im Rahmen der Änderungsschleife umgesetzt, gilt die Leistung als abgenommen.

5.3. Wenn durch höhere Gewalt vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, ist S71 insoweit von ihrer Leistungspflicht während des Ereignisses höherer Gewalt befreit. Unter „höherer Gewalt“ sind ausschließlich Ereignisse zu verstehen, deren Ursachen nicht in der Sphäre von S71 liegen. S71 hat die vertragliche Verpflichtung unverzüglich nach Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt nachzuholen.

5.4. Ist im Rahmen der BUCHUNG erforderlich, dass der CREATOR Waren und/oder Dienstleistungen des KUNDEN zur Verfügung gestellt bekommt, wird KUNDE dies direkt mit dem CREATOR vereinbaren und abrechnen. Dies ist nicht Gegenstand der Leistungsverpflichtung von S71 und wird weder von S71 geschuldet noch an S71 erbracht.

5.5. Wenn Vertragspartner die KUNDEN-AGENTUR ist, gilt zusätzlich Folgendes: Die KUNDEN-AGENTUR garantiert, dass sie über die volle rechtliche Befugnis verfügt, das werbungstreibende Unternehmen an diese AGB zu binden und sie im Namen des werbungstreibenden Unternehmens diesen AGB zustimmt und die Einhaltung der Bestimmungen der AGB auch durch das werbungstreibende Unternehmen garantiert. Wenn die KUNDEN-AGENTUR das werbungstreibende Unternehmen aus irgendeinem Grund nicht an diese AGB bindet, haftet die KUNDEN-AGENTUR für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die gemäß diesen AGB Verpflichtungen des werbungstreibenden Unternehmen gewesen wären.

6. Werberechtliche Kennzeichnung

KUNDE nimmt zur Kenntnis, dass INHALTE werberechtlich zu kennzeichnen sind und allein der im Impressum als inhaltlich Verantwortlicher benannte für die rechtlich korrekte Kennzeichnung verantwortlich ist (in der Regel der CREATOR, bei INHALTEN für die Social Media Kanäle des KUNDEN bzw. des werbungstreibenden Unternehmens dieser). Für den Fall, dass der KUNDE Verbreiter des INHALTS ist, verpflichtet er sich, die werberechtliche Kennzeichnung ausschließlich im Einklang mit geltenden gesetzlichen Vorschriften (insbesondere nach den medien- und wettbewerbsrechtlichen Vorgaben) vorzunehmen. Für die Fälle, in denen der KUNDE nicht als Verbreiter der INHALTE anzusehen ist, erkennt der KUNDE an, dass allein der inhaltlich Verantwortliche entscheidet, welche Kennzeichnungen vorzunehmen sind.

7. Vergütung / Umsatzsteuer / Rechnungsstellung

7.1. KUNDE ist verpflichtet, S71 die im BUCHUNGSFORMULAR oder VERTRAG vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

7.2. Sämtliche Preise verstehen sich netto, das heißt exklusive der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.

7.3. KUNDE ist Zug-um-Zug gegen Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß §§ 14,14a UStG verpflichtet, an S71 die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu zahlen. Dies gilt auch für die Fälle der späteren Erhöhung der zahlbaren Umsatzsteuer (bspw. infolge von Änderungen der Bemessungsgrundlage) bzw. der späteren Erkenntnis einer höheren zahlbaren Umsatzsteuer (bspw. infolge einer Betriebsprüfung).

7.4. Wenn und soweit zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und bezahlt bzw. verrechnet wurde, besteht ein Rückzahlungsanspruch gegenüber S71. Zur Vermeidung bzw. Beendigung einer in diesem Zusammenhang bestehenden Steuerschuldnerschaft gemäß § 14 c Abs. 1 und 2 UStG wird der KUNDE erforderliche und mögliche Handlungen/Maßnahmen Zug-um-Zug vornehmen.

7.5. In Fällen der späteren Reduzierung der zahlbaren Umsatzsteuer bzw. der späteren Erkenntnis einer reduzierten zahlbaren Umsatzsteuer, erstattet der jeweilige Leistende gegenüber dem Leistungsempfänger einen entsprechenden Differenzbetrag. Der Leistungsempfänger erbringt diejenigen Mitwirkungshandlungen, die dem Leistenden eine Erstattung des Differenzbetrags durch die Finanzbehörden ermöglichen.

7.6. Die PARTEIEN wirken soweit wie möglich darauf hin, dass die für sie jeweils zuständigen Finanzbehörden zu einer einvernehmlichen Beurteilung des Sachverhalts gelangen.

7.7. Ansprüche einer PARTEI gemäß dieser Ziffer 7 als Leistender verjähren nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids für den Besteuerungszeitraum, in dem die (letzte) Leistung des Leistenden gemäß der BUCHUNG erbracht wurde. Ansprüche einer Partei gemäß dieser Ziffer 7 als Leistungsempfänger verjähren nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids für den Besteuerungszeitraum, in dem die (letzte) Leistung vom Leistenden bezogen oder (soweit abweichend) der entsprechende Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger geltend gemacht wurde.

8. Zahlungsbedingungen

8.1. Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, sind Zahlungen jeweils ohne Abzug 30 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig. Rechnung kann auch für Teilleistungen von S71 jederzeit gestellt werden. S71 wird in diesem Fall die Teilleistung auf der Rechnung benennen.

8.2. Bei BUCHUNGEN ab einem Auftragswert in Höhe von 100.000,00 Euro netto ist S71 berechtigt, eine Vorauszahlung in Höhe eines Drittels des Auftragswerts bei Vertragsschluss in Rechnung zu stellen.

8.3. Bankspesen gehen zu Lasten des KUNDEN. Zahlungen des KUNDEN gelten erst dann als erfolgt, wenn S71 über den Betrag verfügen kann.

8.4. Bei Zahlungsverzug ist S71 berechtigt, eine weitere Leistungserbringung zurückzustellen, bis die Rechnung beglichen ist. Ein Zurückbehaltungsrecht besteht auch in allen Fällen einer wesentlichen Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse des KUNDEN und/oder des werbungstreibenden Unternehmens. Der Zahlungsanspruch, auch für die etwa noch nicht erbrachten Leistungen bleibt dessen ungeachtet bestehen. S71 ist berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. Das Recht des KUNDEN auf Nachweis eines geringeren Verzugsschadens bleibt hiervon unberührt.

8.5. Aufrechnungsrechte stehen dem KUNDEN nur dann zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von S71 anerkannt sind. Außerdem ist er zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von S71 anerkannt ist.

9. Gewährleistung und Haftung

9.1. Die Parteien haften einander in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

9.2. S71 haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch Ereignisse höhere Gewalt oder sonstige, nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen wie Fluten, Erdbeben, Wirbelstürme etc., Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Brände, Unruhen, Kriege, Sabotagen, Terroranschläge oder auch der Ausbruch einer Epidemie bzw. Pandemie) verursacht worden sind, die S71 nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse S71 die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist S71 zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

9.3. Soweit eine Partei gemäß Ziffer 9.1 dieser Kunden-AGB nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

9.4. Soweit die Haftung einer Partei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen dieser Partei.

9.5. Der KUNDE gewährleistet, im Rahmen der BUCHUNG keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu publizieren oder auf diese Bezug zu nehmen. Sofern und soweit der KUNDE Inhalte oder Material für die BUCHUNG zur Verfügung stellt, gewährleistet er, dass keine Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Kennzeichenrechte, Eigentumsrechte, Urheberrechte, Designrechte, beeinträchtigt werden. Der KUNDE gestattet S71 und CREATOR zudem die Verwendung von Name(n)/Marke(n)/Logo(s) des KUNDEN oder des werbungstreibenden Unternehmens im Zusammenhang mit der BUCHUNG sowie in der Kommunikation in sämtlichen Medien. Der KUNDE verpflichtet sich, S71 und/oder CREATOR von etwaigen Ansprüchen auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen und jegliche Schäden zu ersetzen, die gegen S71 und/oder CREATOR von Dritten in diesem Zusammenhang erhoben werden. Dies gilt sowohl für Inanspruchnahme durch Dritte, gleich aus welchem Rechtsgrund, als auch für die daraus entstehenden Kosten der Rechtsverteidigung.

10. Rechtevorbehalt

Sämtliche Rechte, die im Zusammenhang mit der BUCHUNG entstehen und nicht schriftlich dem KUNDEN eingeräumt oder übertragen werden, verbleiben beim CREATOR. Der KUNDE und/oder das werbungstreibende Unternehmen räumt S71 und mit S71 gem. §§ 15 ff. AktG verbundenen Unternehmen das Recht ein, das Logo des KUNDEN und/oder das werbungstreibende Unternehmen (Marke und Zeichen) im Rahmen von Kundenpräsentationen (z.B. Nennung als Referenzkunde) und auf der eigenen Webseite zu nutzen. Der KUNDE ist ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung insbesondere nicht berechtigt, Inhalte (insbesondere Bildmaterial, Videomaterial oder Social-Media-Inhalte wie z. B. Postings) ganz oder in Teilen auf anderen als den vereinbarten Videoplattformen oder Social-Media-Kanälen zu nutzen und/oder Ausschnitte hieraus für PR-Zwecke und/oder Merchandising-Zwecke zu verwenden oder durch Dritte nutzen oder verwenden zu lassen. Zudem werden ohne ausdrückliche schriftliche Vereinbarung keine Rechte zur werblichen Nutzung von Bildnissen und/oder Namen von Darstellern bzw. Mitwirkenden o.ä. der BUCHUNG übertragen.

11. Außerordentliche Kündigung

11.1. Es gilt die im BUCHUNGSFORMULAR oder VERTRAG vereinbarte Vertragslaufzeit (“VERTRAGSLAUFZEIT”).

11.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung. Unberührt von jeder etwaigen Abrede bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund, welcher S71 zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:

  • der KUNDE insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;
  • der KUNDE die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt;
  • gegen eine und/oder beide Parteien und/oder ein Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media SE infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, die ursächlich vom Verhalten des KUNDEN und/oder des werbungstreibenden Unternehmens ausgeht;
  • Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen der Erfüllung der von S71 geschuldeten Leistungen entgegenstehen;
  • -für S71 der begründete, durch den KUNDEN nicht widerlegbare Verdacht besteht, dass der KUNDE und/oder das werbungstreibende Unternehmen oder die von ihm zur Verfügung gestellten Angebote und/oder Kooperationsinhalte gegen rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, verstößt bzw. verstoßen. Ein begründeter Verdacht besteht, sobald S71 auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den KUNDEN und/oder des werbungstreibenden Unternehmens bzw. ab der Aufforderung des KUNDEN und/oder des werbungstreibenden Unternehmens zu einer Stellungnahme durch andere Stellen (z.B. Landesmedienanstalten).

11.3. Die bis zum Zugang einer Kündigung erbrachten Leistungen der S71 sind seitens des KUNDEN entsprechend des Leistungsumfangs zu vergüten. Ferner ist die bis zu diesem Zeitpunkt bereits erbrachte Vergütung nicht zurückzugewähren. Ein etwaiger Schadensersatzanspruch der S71 gegen den KUNDEN bleibt unberührt.

11.4. Jede Kündigung hat schriftlich (i) als Original oder (ii) als Scankopie per E-Mail oder per Fax (iii) als elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur zu erfolgen.

12. Geheimhaltung

12.1. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen im Zusammenhang mit der Durchführung der BUCHUNG erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der BUCHUNG.

12.2. Keine Dritten sind insoweit die mit S71 konzernrechtlich verbundenen Unternehmen. Im Übrigen ist S71 berechtigt, an den BUCHUNGEN Mitwirkenden zum Zwecke der Erfüllung des vorliegenden Vertrags notwendige Informationen in geeigneter Form mitzuteilen.

12.3. Sofern und soweit eine Agentur für das werbungstreibende Unternehmen tätig ist, trägt die Agentur durch geeignete Vertraulichkeitsvereinbarungen dafür Sorge, dass die von ihr betreuten Kunden ihrerseits die im Zuge der Durchführung der BUCHUNG erhaltenen Informationen nicht an Dritte weitergeben. Eine Offenlegung durch die Agentur gegenüber einem von den Kunden der Agentur eingeschalteten Auditor zu Zwecken des Media-Audits sowie zu Benchmarking-Zwecken ist zulässig, soweit dieser sich schriftlich zur Geheimhaltung, zur Gewährleistung von Datenschutz und Datensicherheit sowie zur Einhaltung der kartellrechtlichen Bestimmungen verpflichtet. Im Zuge eines Audits oder eines Benchmarkings dürfen die Agentur oder der Auditor keine Informationen offenlegen, die dem Empfänger Rückschlüsse auf die Konditionen einzelner Werbekunden erlauben würden. Wettbewerbern der S71 gegenüber dürfen die Informationen in keinem Fall offengelegt oder sonst zugänglich gemacht werden.

13.   Schlussbestimmungen

13.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit aus diesem Vertragsverhältnis wird Berlin vereinbart.

13.2. S71 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten gegenüber dem KUNDEN auf Unternehmen zu übertragen, an denen S71 direkt oder indirekt beteiligt ist und/oder an Unternehmen, die verbundene Unternehmen (gem. §§ 15 ff AktG) der ProSiebenSat.1 Media SE sind.

13.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Kunden-AGB und/oder der Vereinbarungen der BUCHUNG unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

13.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige vorherige Vereinbarungen entfallen ersatzlos. Änderungen und Ergänzungen dieser Kunden-AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.

AGB für Creator

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Studio71 GmbH für Creator im Bereich Brand Partnerships

Stand: 18.01.2024

1. Geltungsbereich

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Creator im Bereich Brand Partnerships („Creator-AGB“) regeln die Vertragsbeziehung zwischen der Studio71 GmbH (im Folgenden “S71”) und dem Künstler, der Inhalte im Bereich Social Media (z.B. über YouTube, Instagram, TikTok, Twitch etc.) erstellt, daran mitwirkt und verbreitet bzw. dessen Agentur/Vertreter (“CREATOR” genannt) als Vertragspartner der Werbebuchung im Bereich Influencer-Marketing (nachfolgend die “BUCHUNG” genannt). Für den Fall, dass eine Agentur/Management des CREATORS (die „Creator-Agentur“) Vertragspartnerin der BUCHUNG ist, gelten diese Creator-AGB für die Creator-Agentur entsprechend. Insbesondere hat die Creator-Agentur in diesem Fall sicherzustellen, dass der CREATOR Leistungen, die der CREATOR höchstpersönlich zu erbringen hat, vertragsgemäß erbringt. S71 und CREATOR (bzw. Creator-Agentur) werden zusammen die “PARTEIEN” genannt.

1.2. Die Regelungen zwischen den PARTEIEN abgestimmten Buchungsformulars (das “BUCHUNGSFORMULAR”) oder eines zwischen den PARTEIEN verhandelten Vertrags (der „VERTRAG“) gehen den Regelungen dieser AGB vor. Abweichungen von diesen Creator-AGB, soweit sie nicht im BUCHUNGSFORMULAR oder im VERTRAG enthalten sind, sowie mündliche Abreden zwischen den PARTEIEN sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.

1.3. Die Bezeichnung „CREATOR“ umfasst im Rahmen dieser Creator-AGB die männliche, weibliche und diverse Form.

2. Vertragsgegenstand

Gegenstand der BUCHUNG ist die Konzeption und Erstellung von werblichen Postings (Bilder, Text und Video) im Bereich Social Media (z.B. YouTube, Instagram, TikTok, Facebook etc.) durch den CREATOR für einen Kunden (d.h. ein werbungstreibendes Unternehmen oder eine Agentur, die im Namen oder im Auftrag des werbungstreibenden Unternehmens tätig wird, nachfolgend gemeinsam „KUNDE“ genannt) sowie deren Verbreitung über die Social-Media-Kanäle des CREATOR und/oder des KUNDEN.

3. Zustandekommen der BUCHUNG

Die BUCHUNG wird verbindlich, sobald der CREATOR entweder

  • das von S71 übersandte BUCHUNGSFORMULAR per E-Mail oder über einen von S71 übersandten Link auf einer designierten Website von S71 bestätigt

oder

  • sobald jeder PARTEI ein von der jeweils anderen PARTEI unterzeichnetes BUCHUNGSFORMULAR oder von den PARTEIEN unterzeichneten VERTRAG (i) im Original oder (ii) als Scankopie per E-Mail oder per Fax oder (iii) als elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur zugegangen ist.

Der Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen des CREATOR wird widersprochen. Dies gilt auch dann, wenn den Bedingungen des CREATOR nicht ausdrücklich widersprochen wurde und/ oder S71 seine Leistungen widerspruchslos erbringt.

Wird die BUCHUNG mit der Creator-Agentur in deren eigenen Namen abgeschlossen, ist der tätig werdende Creator namentlich genau zu bezeichnen (Name, vollständige Anschrift und Kontaktdaten, Umsatzsteuer-ID). Die Creator-Agentur ist in diesem Fällen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass der benannte Creator die in der BUCHUNG vorgesehenen Leistungen in Person erbringt und dass sämtliche Verpflichtungen, die im Rahmen dieser Creator-AGB vom tätig werdenden Creator zu erbringen sind, von diesem umgesetzt werden. S71 ist berechtigt, von der Creator-Agentur einen Mandatsnachweis zu verlangen. CREATOR gemäß dieser AGB ist in diesen Fällen die Agentur. Die Auszahlung der Vergütung erfolgt dann an die Creator-Agentur. S71 behält sich das Recht vor, das BUCHUNGSFORMULAR auch an den tätig werdenden Creator weiterzuleiten.

4. Rechte und Pflichten von S71

4.1. S71 verpflichtet sich zur Erbringung der in der BUCHUNG vorgesehenen Leistungen, insbesondere die Zahlung der dort genannten Vergütung.

4.2. KUNDE übermittelt S71 ein Briefing zur inhaltlichen Gestaltung der BUCHUNG, welches S71 an CREATOR im Rahmen der BUCHUNG weitergibt. Das Briefing kann Textvorschläge enthalten und festlegen, welche Informationen im Rahmen der BUCHUNG transportiert werden sollen (im Folgenden „BRIEFING“ genannt). Mit der Übergabe des BRIEFINGS übergibt S71 die Umsetzungsverantwortung an CREATOR. Hat der KUNDE kein gesondertes BRIEFING erstellt, teilt S71 dem CREATOR die inhaltliche Gestaltung der BUCHUNG schriftlich (E-Mail genügt) mit.

5. Rechte und Pflichten des CREATOR

5.1. CREATOR erstellt für das in der BUCHUNG beschriebene Projekt die dort beschriebenen Inhalte (Bewegtbild-/ und oder sonstige Inhalte) auf den in der BUCHUNG genannten Plattformen und/oder wirkt bei deren Erstellung mit (die „INHALTE“ genannt).

5.2. Genaue Einzelheiten im Hinblick auf die INHALTE (z.B. Verbreitungskanal, Zeitpunkt der Veröffentlichung, zu verwendende Links und Hashtags etc.) ergeben sich aus der BUCHUNG.

5.3. CREATOR ist dafür verantwortlich, dass die INHALTE den rechtlichen Anforderungen an werbliche Inhalte in Telemedien entsprechen. Die Entscheidung, wie die INHALTE werblich zu kennzeichnen sind (z.B. als Produktplatzierung oder als Werbevideo) und welche Maßnahmen konkret notwendig und ausreichend sind, obliegt allein CREATOR. S71 wird CREATOR bei Bedarf bei der Umsetzung unterstützen.

5.4. Zudem ist CREATOR dafür verantwortlich, dass die INHALTE keine Rechte Dritte (z.B. Urheber-, Marken-, Leistungsschutz- oder Persönlichkeitsrechte) verletzen. Für den Fall, dass im Rahmen der BUCHUNG gegenüber S71 Ansprüche Dritter geltend gemacht werden, die ihren Rechtsgrund in einem von CREATOR zu vertretenden Verhalten haben, verpflichtet sich CREATOR, S71 von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich etwaiger Rechtsverteidigungskosten, auf erstes Anfordern vollumfänglich freizustellen.

5.5. Sofern und soweit in der BUCHUNG nichts anderes ausdrücklich vermerkt ist, stellt CREATOR sicher, dass die INHALTE für mindestens drei Monate nach Ende der in der BUCHUNG vereinbarten Kampagne auf den jeweiligen Plattform öffentlich zugänglich bleiben. Ausgenommen davon sind „flüchtige“ INHALTE (z.B. Instagram-Stories), die funktionsbedingt vorher „ablaufen“.

5.6. Die Werbevermarktung der INHALTE auf den Kanälen des CREATOR (z.B. per Pre-Roll, Mid-Roll, Display-Ads) bleibt für den Zeitraum der BUCHUNG aktiviert, sofern und soweit in der BUCHUNG nichts Abweichendes geregelt ist.

5.7. CREATOR wird für den Zeitraum der BUCHUNG keine anderen Marken direkter Konkurrenten (gem. der Verbraucher- und Marktanalysen von Nielsen) auf den vertragsgegenständlichen Plattformen werben. Diesbezügliche Details ergeben sich aus der BUCHUNG.

5.8. Sofern in der BUCHUNG nicht ausdrücklich zwischen den PARTEIEN etwas anderes vereinbart wurde, soll der „Look & Feel“ der INHALTE den bereits vorhandenen Bewegt- oder sonstigen Inhalten auf den Kanälen des CREATOR entsprechen. In der Umsetzung ist der CREATOR frei.

5.9. Den PARTEIEN ist bewusst, dass die erfolgreiche Umsetzung der BUCHUNG eine zügige und klare Kommunikation erfordert. Die PARTEIEN werden sich bemühen, Anfragen und Bitten der jeweils anderen Partei kurzfristig zu prüfen und zu beantworten sowie sich gegenseitig bestmöglich zu unterstützen.

5.10. CREATOR ist bekannt, dass der KUNDE die erbrachten Leistungen nach Ablieferung unverzüglich auf Mängel prüft und für den Fall, dass die INHALTE von dem vereinbarten BRIEFING erheblich abweicht, der KUNDE Nachbesserung verlangen kann. S71 kann CREATOR daher in diesem Fällen pro INHALT zu einer Änderungsschleife auffordern, die der CREATOR entsprechend umzusetzen hat.

5.11. Wenn durch höhere Gewalt vertragliche Verpflichtungen nicht, nicht rechtzeitig oder nicht ordnungsgemäß erfüllt werden können, ist CREATOR insoweit von Leistungspflicht während des Ereignisses höherer Gewalt befreit. Unter „höherer Gewalt“ sind ausschließlich Ereignisse zu verstehen, deren Ursachen nicht in der Sphäre von CREATOR liegen. CREATOR hat die vertragliche Verpflichtung unverzüglich nach Wegfall des Ereignisses höherer Gewalt nachzuholen.

5.12. Ist im Rahmen der BUCHUNG erforderlich, dass der CREATOR Waren und/oder Dienstleistungen des KUNDEN zur Verfügung gestellt bekommt, wird CREATOR dies direkt mit dem KUNDEN vereinbaren und abrechnen. Diese Leistungen sind nicht Gegenstand der Leistungsverpflichtung von S71 und werden weder von S71 geschuldet noch an S71 erbracht.

5.13. Wenn Vertragspartner die Creator-Agentur ist, gilt zusätzlich Folgendes: Die Creator-Agentur garantiert, dass sie über die volle rechtliche Befugnis verfügt, den Creator an diese AGB zu binden und sie im Namen des Creator diesen AGB zustimmt und die Einhaltung der Bestimmungen der AGB auch durch den Creator garantiert. Wenn die Creator-Agentur den Creator aus irgendeinem Grund nicht an diese AGB bindet, haftet die Creator-Agentur für die Erfüllung aller Verpflichtungen, die gemäß diesen AGB Verpflichtungen des Creator gewesen wären.

6. Vergütung / Umsatzsteuer / Rechnungsstellung

6.1. S71 ist verpflichtet, CREATOR die im BUCHUNGSFORMULAR oder im VERTRAG vereinbarte Vergütung zu bezahlen.

6.2. Sämtliche Preise verstehen sich netto, das heißt exklusive der gegebenenfalls anfallenden Umsatzsteuer.

6.3. S71 ist Zug-um-Zug gegen Ausstellung einer ordnungsgemäßen Rechnung gemäß §§ 14,14a UStG verpflichtet, an CREATOR die vereinbarte Vergütung zuzüglich der gesetzlich geschuldeten Umsatzsteuer zu zahlen. Dies gilt auch für die Fälle der späteren Erhöhung der zahlbaren Umsatzsteuer (bspw. infolge von Änderungen der Bemessungsgrundlage) bzw. der späteren Erkenntnis einer höheren zahlbaren Umsatzsteuer (bspw. infolge einer Betriebsprüfung).

6.4. Wenn und so weit zu Unrecht Umsatzsteuer in Rechnung gestellt und bezahlt bzw. verrechnet wurde, besteht ein Rückzahlungsanspruch gegenüber CREATOR. Zur Vermeidung bzw. Beendigung einer in diesem Zusammenhang bestehenden Steuerschuldnerschaft gemäß § 14 c Abs. 1 und 2 UStG wird CREATOR erforderliche und mögliche Handlungen/Maßnahmen Zug-um-Zug vornehmen.

6.5. In Fällen der späteren Reduzierung der zahlbaren Umsatzsteuer bzw. der späteren Erkenntnis einer reduzierten zahlbaren Umsatzsteuer, erstattet der jeweilige Leistende gegenüber dem Leistungsempfänger einen entsprechenden Differenzbetrag. Der Leistungsempfänger erbringt diejenigen Mitwirkungshandlungen, die dem Leistenden eine Erstattung des Differenzbetrags durch die Finanzbehörden ermöglichen.

6.6. Die PARTEIEN wirken so weit wie möglich darauf hin, dass die für sie jeweils zuständigen Finanzbehörden zu einer einvernehmlichen Beurteilung des Sachverhalts gelangen.

6.7. Ansprüche einer PARTEI gemäß dieser Ziffer 6 als Leistender verjähren nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids für den Besteuerungszeitraum, in dem die (letzte) Leistung des Leistenden gemäß der BUCHUNG erbracht wurde. Ansprüche einer Partei gemäß dieser Ziffer 6 als Leistungsempfänger verjähren nicht vor Ablauf von sechs Monaten nach Eintritt der formellen und materiellen Bestandskraft des Umsatzsteuerbescheids für den Besteuerungszeitraum, in dem die (letzte) Leistung vom Leistenden bezogen oder (soweit abweichend) der entsprechende Vorsteuerabzug durch den Leistungsempfänger geltend gemacht wurde.

7. Zahlungsbedingungen

Soweit keine gesonderten Vereinbarungen getroffen werden, sind Zahlungen jeweils ohne Abzug 60 Tage nach Erhalt der Rechnung fällig.

8. Gewährleistung und Haftung

8.1. Die Parteien haften einander in voller Höhe bei Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, sowie bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässig verursachten Schäden wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.

8.2. S71 haftet nicht für Unmöglichkeit der Leistung oder für Leistungsverzögerungen, soweit diese durch Ereignisse höhere Gewalt oder sonstige, nicht vorhersehbare Ereignisse (z.B. Naturkatastrophen wie Fluten, Erdbeben, Wirbelstürme etc., Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Brände, Unruhen, Kriege, Sabotagen, Terroranschläge oder auch der Ausbruch einer Epidemie bzw. Pandemie) verursacht worden sind, die S71 nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse S71 die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist S71 zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung berechtigt. Bei Hindernissen von vorübergehender Dauer verlängern sich die Leistungsfristen oder verschieben sich die Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlauffrist.

8.3. Soweit eine Partei gemäß Ziffer 8.1 dieser Creator-AGB nur in Höhe des typischerweise vorhersehbaren Schadens haftet, besteht keine Haftung für mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn.

8.4. Soweit die Haftung einer Partei ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen dieser Partei.

8.5. CREATOR gewährleistet, im Rahmen der BUCHUNG keine rechts- oder sittenwidrigen Inhalte zu publizieren oder auf diese Bezug zu nehmen. Der KUNDE gestattet CREATOR die Verwendung von Name(n)/Marke(n)/Logo(s) des KUNDEN oder des werbungstreibenden Unternehmens im Zusammenhang mit der BUCHUNG sowie in der Kommunikation in sämtlichen Medien.

9. Rechtevorbehalt

Sämtliche Rechte, die im Zusammenhang mit der BUCHUNG entstehen verbleiben beim CREATOR, sofern nichts Abweichendes im Rahmen der BUCHUNG vereinbart wurde.

10. Außerordentliche Kündigung

10.1. Es gilt die im BUCHUNGSFORMULAR oder im VERTRAG vereinbarte Vertragslaufzeit (“VERTRAGSLAUFZEIT”).

10.2. Soweit nichts anderes vereinbart ist, gelten die gesetzlichen Regelungen zur Kündigung. Unberührt von jeder etwaigen Abrede bleibt das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund, welcher S71 zur fristlosen Kündigung berechtigt, liegt insbesondere vor, wenn:

  • der CREATOR insolvent wird, insbesondere wenn das gerichtliche Insolvenzverfahren über sein Vermögen beantragt oder eröffnet wurde bzw. wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde;
  • der CREATOR die Liquidation seines Unternehmens beschließt oder seine Geschäftstätigkeit tatsächlich einstellt;
  • gegen eine und/oder beide Parteien und/oder ein Unternehmen der ProSiebenSat.1 Media SE infolge einer vertragsgegenständlichen Leistung eine Abmahnung erfolgte und/oder eine einstweilige Verfügung erwirkt wurde, die ursächlich vom Verhalten des CREATOR;
  • Maßnahmen oder Anordnungen von Behörden oder sonstiger staatlicher Stellen der Erfüllung der von S71 geschuldeten Leistungen entgegenstehen;
  • -für S71 der begründete, durch den CREATOR nicht widerlegbare Verdacht besteht, dass der CREATOR oder die von ihm zur Verfügung gestellten Angebote und/oder INHALTE gegen rechtliche Bestimmungen, insbesondere des Strafgesetzbuches oder des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages, verstößt bzw. verstoßen. Ein begründeter Verdacht besteht, sobald S71 auf Tatsachen gestützte Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen rechtliche Bestimmungen vorliegen, insbesondere ab der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen den CREATOR bzw. ab der Aufforderung des CREATOR zu einer Stellungnahme durch andere Stellen (z.B. Landesmedienanstalten).

10.3. Jede Kündigung hat schriftlich (i) als Original oder (ii) als Scankopie per E-Mail oder per Fax (iii) als elektronisches Dokument mit elektronischer Signatur zu erfolgen.

11. Geheimhaltung

11.1. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen und Daten, die sie vom jeweils anderen im Zusammenhang mit der Durchführung der BUCHUNG erhalten, vertraulich zu behandeln und Dritten nur in dem Umfang zugänglich zu machen, wie dies zur Erbringung der vereinbarten Leistungen notwendig ist. Dies gilt insbesondere für Preislisten und Verträge. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung der BUCHUNG.

11.2. Keine Dritten sind insoweit die mit S71 konzernrechtlich verbundenen Unternehmen. Im Übrigen ist S71 berechtigt, an den BUCHUNGEN Mitwirkenden zum Zwecke der Erfüllung des vorliegenden Vertrags notwendige Informationen in geeigneter Form mitzuteilen.

12. Schlussbestimmungen

12.1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Normen. Als ausschließlicher Gerichtsstand für jedwede Streitigkeit aus diesem Vertragsverhältnis wird Berlin vereinbart.

12.2. S71 ist berechtigt, die Rechte und Pflichten gegenüber dem CREATOR auf Unternehmen zu übertragen, an denen S71 direkt oder indirekt beteiligt ist und/oder an Unternehmen, die verbundene Unternehmen (gem. §§ 15 ff AktG) der ProSiebenSat.1 Media SE sind.

12.3. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Creator-AGB und / oder der Vereinbarungen der BUCHUNG unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.

12.4. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Etwaige vorherige Vereinbarungen entfallen ersatzlos. Änderungen und Ergänzungen dieser Creator-AGB einschließlich Änderungen dieser Klausel bedürfen der Schriftform.